Ein Bau ist teuer, vor allem wenn man wenige Eigenleistungen erbringen kann. Gern nimmt man deswegen die Hilfe anderer in Anspruch. Doch was geschieht, wenn auf dem Gefahrenherd Baustelle einem Helfer etwas passiert? Mit der Bauhelferversicherung ist der Bauherr auf der „sicheren Seite“.
InhaltsverzeichnisWer ein Bauprojekt anstrebt, ist sich darüber im Klaren, dass dies nur in Verbindung mit genügend Unterstützung möglich ist. Oftmals werden Freunde und Familienmitglieder angefragt, ob eine Mithilfe möglich ist. Die Bauhelferversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung durch die Berufsgenossenschaft Bau.
Alle Helfer müssen unbedingt bei der örtlichen Berufsgenossenschaft Bau angemeldet werden. Ansonsten besteht kein Versicherungsschutz, falls sich eine Person auf der Baustelle verletzt und hohe Kosten sind vorprogrammiert. Grundsätzlich sind alle helfenden Personen (nach der Anmeldung) durch die BG versichert. Der Schutz ist unabhängig davon, ob der Bauhelfer entgeltlich oder unentgeltlich arbeitet. Die Beiträge für diese Absicherung berechnen sich aus einem fiktiven Arbeitslohn und einem Beitragssatz.
ACHTUNG: Wenn Bauhelfer der BG nicht gemeldet werden, kann ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro erhoben werden!
Ist die Meldung der Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft Bau erfolgt, sind diese gesetzlich versichert. Ergänzend kann eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden – die Bauhelferversicherung. Diese greift, wenn ein gravierender Unfall eingetreten ist, der vielleicht sogar Tod, Invalidität oder einen langen Krankenhausaufenthalt zur Folge hat. Mit einer Bauhelferversicherung erspart sich der Bauherr im Falle eines Unfalls viel Ärger und der Bauhelfer genießt einen optimalen Versicherungsschutz.
WICHTIG: Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten der Baustelle und endet mit dem Verlassen dieser.
Die Gebühr der privaten Versicherung für die Bauhelfer ergibt sich aus der Versicherungsleistung und der Zahl der Arbeiter. Die Zeitinvestition der Helfer ist für die Berechnung unerheblich. Oft wird eine Pauschalprämie pro Mitarbeiter für die Bauhelferversicherung gezahlt. Diese Verträge werden normalerweise für ein Jahr abgeschlossen. Oft erlischt der Versicherungsschutz dann automatisch. Ist das Bauvorhaben nach der Zeit noch nicht beendet, und es sind weiterhin Bauhelfer im Einsatz, muss dies dem Versicherer gemeldet werden. Dieser verlängert dann den Vertrag um einen vereinbarten Zeitraum und die Arbeiter sind weiterhin geschützt.
Wer über einen Neubau nachdenkt, sollte auch andere Versicherungen nicht außer Acht lassen. Nicht nur die Helfer sollten versichert sein, sondern auch die Baustelle und der Rohbau. Eine Feuerrohbauversicherung schützt im Brandfall. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung und Bauleistungsversicherung sollten auch unbedingt abgeschlossen werden, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.
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