Versicherungsschutz

Wissenswertes über die Bauleistungsversicherung

Sinkendes Zinsniveau führt inzwischen dazu, dass sich immer mehr Menschen für ein selbst gebautes Eigenheim entscheiden. Allerdings sollte man bei der Planung eines Neubaus verschiedene Sicherheitsfaktoren beachten. Was passiert, wenn z.B. Sturm, Hochwasser oder Hagel dafür sorgen, dass der Traum vom Eigentum plötzlich zu schwinden droht? Der richtige Versicherungsschutz hilft und beruhigt.

Inhaltsverzeichnis

Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung gehört neben der Bauherrenhaftpflichtversicherung zu den Absicherungen, die für den Häuslebauer unerlässlich ist. Schließt man keine solche Versicherung ab, so geht man ein hohes Risiko ein. Im Falle diverser Naturgewalten passiert es schnell, dass sich der Rohbau in eine „Ruine“ verwandelt. Ohne Versicherungsschutz gerät man hier finanziell schnell an seine Grenzen.

Abdeckung der Bauleistungsversicherung

Die Abdeckung hängt von der jeweilig gewählten Versicherung ab. Zusätzliche Vereinbarungen können getroffen werden. Erfahrungsgemäß werden nachfolgende Problematiken innerhalb der Bauleistungsversicherung abgedeckt:

  • Zerstörung durch Naturgewalten wie Starkregen, Hochwasser, Hagel oder Frost.
  • Diebstahl von Bausteilen oder Baustoffen, die im Gebäude bereits eingebaut sind.
  • Schäden, die durch Vandalismus durch Dritte verursacht werden.
  • Folgeschäden, die durch Konstruktions- oder Materialfehler entstehen.
  • Probleme, die durch unbekannte Eigenschaften des Untergrundes auftreten.

ACHTUNG: Jede Police hat ihre eigenen Abdeckungsbereiche. Die aufgezählten Punkte sind bei den meisten Versicherungen eingeschlossen, es gibt jedoch auch Ausnahmen.

Bauleistungsversicherung

Was ist vor dem Abschluss der Versicherung zu beachten?

Zuerst sollte geprüft werden, welche Risiken genau abgedeckt werden sollen. Wichtig ist auch die richtige Ermittlung der Versicherungssumme. Diese sollte ausreichend hoch sein. Sämtliche Umstände, die weitere Risiken fördern, sollten angegeben sein. Nach der Stellung des Antrages dürfen keine Gefahrenerhöhungen vorgenommen werden.

Welche Bauschäden sind im Versicherungsumfang nicht enthalten?

Schäden, die durch Kernenergie, Erdbeben, Kriege oder Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit des Bauherren entstehen, werden von der Versicherung nicht übernommen. Herabfallende Gegenstände, die zur Verletzung von Personen führen können, müssen durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung separat abgesichert werden. Verletzt sich ein Bauhelfer oder wird in einen Baustellenunfall verwickelt, so wird dies nicht von der Bauleistungsversicherung übernommen. Dies muss durch eine Bauhelferversicherung geregelt werden. Zerstörungen durch Blitzschlag, Brände oder Explosionen müssen zusätzlich versichert werden. Hierfür empfiehlt sich eine Feuerrohbauversicherung.

Berechnung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme setzt sich aus der Summe der Erbauungskosten des Gebäudes zusätzlich der Bauteile und Materialien zusammen. Nicht berücksichtigt werden Maschinen, Werkzeuge und sonstige Baugeräte. Baunebenkosten in Form von Gebühren für Behörden, Architekten oder Makler sind nicht im Versicherungsschutz mit dabei.

Was kostet die Bauleistungsversicherung?

So unterschiedlich die Anbieter, so different auch die Tarife. Wenn bereits bei einem Unternehmen andere Versicherungen laufen, kann es sich lohnen, nachzufragen ob man nicht beim gleichen Anbieter einen rabattierten Tarif bekommt. Vergleiche sind auf jeden Fall sinnvoll, denn die Prämien bewegen sich zwischen 100 und 300 Euro pro Abschluss. Eine solche Versicherung wird je nach Haus-Art, z. B. Fertighaus oder Massivhaus unterschiedlich bewertet. Des Weiteren muss man sich fragen, was zusätzlich mitversichert werden soll. Diese Fragen sind ausschlaggebend für die Berechnung der Versicherungsprämie. Eine ausführliche Beratung bei mehreren Versicherern sollte in Anspruch genommen werden.

Versicherungsende

Der Abdeckungsschutz erlischt in der Regel nach Ablauf von zwei Jahren automatisch. Ist der Bau vorher komplett bereits abgeschlossen und eine Abnahme erfolgt, endet der Schutz zu diesem Zeitpunkt. Wird eine Verlängerung aufgrund eines längeren Bauzeitraums benötigt, so kann dies beim Anbieter beantragt werden. Dies geschieht meist recht unkompliziert und unbürokratisch.

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