Experteninterview mit Stephan Günther

Förderung einer energetischen Sanierung

Im Interview steht Stephan Günther von Energieheld ausgiebig Rede und Antwort über die aktuelle Situation der Förderlandschaft in Deutschland. So gibt er nicht nur einen Überblick über mögliche Fördermittel, sondern gibt auch Tipps, was man bei einem Antrag auf Förderung beachten sollte.

Inhaltsverzeichnis

Stephan GüntherÜber den Experten:
Stephan Günther von der Energieheld GmbH aus Hannover wurde für den ursprünglichen Beitrag zum Thema energetische Gebäudesanierung interviewt. Energieheld beschäftigt sich mit Themen wie Heizung, Fenstern, Dämmung, Dach und Solarenergie.
Foto: Energieheld GmbH

Redaktioneller Hinweis (Stand: 20. Oktober 2026): Dieser Beitrag basiert auf einem früheren Experteninterview. Die Informationen zu Förderprogrammen, Fördersätzen, Voraussetzungen und Antragstellung wurden redaktionell an die seit dem 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen angepasst. Die aktualisierten Antworten sind keine neuen wörtlichen Aussagen des Interviewpartners. Förderungen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der jeweiligen Programmbedingungen und verfügbarer Haushaltsmittel.

Was versteht man unter einer energetischen Sanierung und welche Maßnahmen gehören dazu?

Bei einer energetischen Sanierung wird ein bestehendes Gebäude so modernisiert, dass es weniger Energie benötigt und möglichst effizient beheizt werden kann. Typische Maßnahmen sind die nachträgliche Dämmung von Dach, Fassade, oberster Geschossdecke oder Kellerdecke, der Austausch alter Fenster und Dachfenster, die Erneuerung der Heizung sowie der Einbau effizienter Lüftungstechnik. Auch die Nutzung erneuerbarer Energien kann Teil eines Sanierungskonzepts sein. Reine Schönheitsreparaturen sind dagegen normalerweise keine förderfähigen energetischen Maßnahmen.

Welche Fördermittel bieten Bund, Länder und Kommunen für energetische Sanierungen?

Die wichtigste bundesweite Förderung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zuständig sind je nach Maßnahme das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW. Welche Förderung infrage kommt, hängt davon ab, ob einzelne Bauteile modernisiert, die Heizung erneuert oder das Gebäude umfassend zum Effizienzhaus saniert werden soll.

  • BAFA-Zuschuss für Gebäudehülle und Anlagentechnik: Für förderfähige Einzelmaßnahmen wie Dach- und Fassadendämmung, Kellerdeckendämmung, neue Fenster, effiziente Lüftungsanlagen oder eine Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung beträgt der Grundfördersatz 15 %. Maßnahmen zur Emissionsminderung an Biomasseheizungen werden mit 50 % gefördert. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik (außer Heizung) ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Die technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt sein.
  • KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458): Der Einbau förderfähiger klimafreundlicher Heizungen, zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermieanlagen, sowie der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz werden grundsätzlich mit 30 % gefördert. Abhängig von der persönlichen Situation und den Fördervoraussetzungen sind Boni möglich, etwa ein Klimageschwindigkeitsbonus (derzeit 16 %, ab Februar 2027 schrittweise sinkend) und ein nach Einkommen gestaffelter Einkommensbonus von bis zu 40 %. Die Gesamtförderung beträgt normalerweise höchstens 70 % und kann für bestimmte selbstnutzende Haushalte mit geringem zu versteuerndem Einkommen bis zu 80 % erreichen. Bei einem Einfamilienhaus werden seit dem 21. Juli 2026 grundsätzlich höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt (bei Antragstellung bis 31. Januar 2027; danach sinkt der Höchstbetrag halbjährlich um 750 Euro). Details: KfW-Programm 458.
  • KfW-Kredit für die Komplettsanierung (261): Wer ein Bestandsgebäude auf eine förderfähige Effizienzhaus-Stufe saniert, kann einen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Ob und in welcher Höhe ein Tilgungszuschuss gewährt wird, hängt von der Effizienzhaus-Stufe und der Förderklasse (EE oder NH) ab. Bei Effizienzhaus 70 und 85 beträgt der reguläre Tilgungszuschuss in der EE-Klasse jeweils 0 %, in der NH-Klasse dagegen jeweils 5 %. Zusätzliche Boni, etwa für ein Worst Performing Building oder eine serielle Sanierung, können nur für bestimmte Effizienzhaus-Stufen und bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen hinzukommen. Für die NH-Klasse ist außerdem eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich. Für die Sanierung zum Effizienzhaus ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich. Details: KfW-Programm 261.
  • Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (358/359): Unter den jeweiligen Voraussetzungen ist zusätzlich zu einer bereits zugesagten, noch nicht ausgezahlten Zuschussförderung ein KfW-Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit möglich. Die Zuschusszusage darf für die Beantragung des Ergänzungskredits in der Regel nicht älter als zwölf Monate sein. Die Variante 358 mit zusätzlichem Zinsvorteil richtet sich an selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro. Der Kredit ersetzt keinen Zuschussantrag.

Wichtig: Förderanträge müssen grundsätzlich vor einem förderschädlichen Vorhabenbeginn gestellt werden. Schon ein verbindlicher Vertrag kann als Vorhabenbeginn gelten, selbst wenn noch keine Bauarbeiten begonnen haben. Bei BAFA-Einzelmaßnahmen und der KfW-Heizungsförderung 458 ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage erforderlich. Beim KfW-Kredit 261 gelten für Verträge vor Antragstellung eigene Regeln und alternative Verfahrensmöglichkeiten. Eine nachträgliche Antragstellung nach Abschluss der Sanierung ist grundsätzlich nicht möglich.

So funktioniert der iSFP-Bonus 2026: Für bestimmte BAFA-Einzelmaßnahmen kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) die Förderung verbessern. Bei einem Wohngebäude mit einer Wohneinheit liegt die reguläre Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei 30.000 Euro. Mit einem förderfähigen iSFP kann sie auf 60.000 Euro steigen. Der zusätzliche Bonus von 5 Prozentpunkten gilt seit dem 21. Juli 2026 jedoch nur für den Anteil der förderfähigen Kosten oberhalb von 30.000 Euro, nicht mehr für die gesamte Maßnahme. Die Schwelle muss innerhalb des jeweiligen Antrags erreicht werden. Für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten gelten nach Wohneinheiten gestaffelte Grenzen.

Beispiel: Bei einer förderfähigen Dachdämmung für 40.000 Euro mit gültigem iSFP ergeben sich unter Einhaltung aller Voraussetzungen 15 % auf die ersten 30.000 Euro und 20 % auf die weiteren 10.000 Euro. Das entspricht insgesamt 6.500 Euro Zuschuss. Ohne iSFP wären bei einem Einfamilienhaus aufgrund der regulären Kostengrenze in diesem Beispiel höchstens 4.500 Euro Zuschuss möglich.

Zusätzlich können Länder und Kommunen eigene Förderprogramme anbieten. Deren Verfügbarkeit, Förderbedingungen und Kombinierbarkeit unterscheiden sich regional und können sich ändern. Einen aktuellen Überblick bietet die Förderdatenbank des Bundes. Ältere, inzwischen ausgelaufene Programme wie das bayerische 10.000-Häuser-Programm sollten nicht mehr als aktuell verfügbare Förderung eingeplant werden.

Kerndämmung Foto: Energieheld GmbH / NordDämm

Was bedeuten Effizienzhaus, Passivhaus, Nullenergiehaus und Plusenergiehaus für die Förderung?

  • Ein KfW-Effizienzhaus erfüllt bestimmte Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz der Gebäudehülle. Die Zahl der Effizienzhaus-Stufe gibt das Verhältnis des zulässigen Primärenergiebedarfs zum entsprechenden Referenzgebäude an: Bei einem Effizienzhaus 55 sind es beispielsweise höchstens 55 % des Referenzwerts. Das ist nicht mit einer Garantie für 55 % der bisherigen Heizkosten gleichzusetzen. Seit dem 21. Juli 2026 werden bei der KfW-Komplettsanierung (261) die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70 und 85 gefördert, jeweils als Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH). In beiden Fällen müssen mindestens 65 % des Energiebedarfs für Wärme und Kälte durch erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme gedeckt werden. Außerdem gelten Sonderregelungen für Denkmale.
  • Ein Passivhaus benötigt aufgrund besonders guter Wärmedämmung, luftdichter Bauweise und effizienter Lüftung mit Wärmerückgewinnung nur sehr wenig Heizenergie. Es kann trotzdem eine Heiztechnik benötigen. Auch die Sanierung eines Bestandsgebäudes auf Passivhausniveau ist möglich, häufig jedoch aufwendig. Die Bezeichnung „Passivhaus“ führt für sich genommen nicht automatisch zu einem BEG-Zuschuss.
  • Ein Nullenergiehaus gleicht den rechnerischen Energiebedarf über ein Jahr betrachtet durch eigene Energieerzeugung aus. Das bedeutet nicht, dass das Gebäude zu jeder Tages- oder Jahreszeit ohne Energie aus dem Netz auskommt. Aufsparrendämmung Welche Förderungen nutzbar sind, richtet sich nach den konkreten Sanierungsmaßnahmen und den geltenden Förderkriterien.
  • Ein Plusenergiehaus erzeugt über einen festgelegten Bilanzierungszeitraum rechnerisch mehr Energie, als es nach der jeweiligen Bilanzgrenze benötigt. Überschüsse lassen sich beispielsweise einspeisen oder speichern. Auch „Plusenergiehaus“ ist keine eigenständige Förderstufe der KfW; entscheidend sind die erfüllten Programmanforderungen.

Ein hoher energetischer Standard kann den Energiebedarf deutlich reduzieren. Ob sich die Investition wirtschaftlich lohnt und welche Förderung tatsächlich gewährt wird, hängt jedoch vom Gebäudezustand, den Maßnahmen, den Investitionskosten und den jeweils geltenden Förderbedingungen ab.

Besonders sinnvoll ist deshalb eine Planung, die Sanierungskosten, mögliche Förderungen und langfristige Energiekosten gemeinsam betrachtet. Bei einer Komplettsanierung ist die angestrebte Effizienzhaus-Stufe frühzeitig mit einem Energieeffizienz-Experten abzustimmen.

Beispiel-Video einer Dämmung



Wann und wie sollte man einen Antrag auf Förderung stellen?

Am besten wird die Förderung vor der Beauftragung und auf jeden Fall vor Beginn der Arbeiten geklärt. Der genaue Ablauf hängt vom Programm ab:

  1. Maßnahme und Förderung prüfen: Für Dämmung, Fenster und bestimmte Lüftungsanlagen ist in der Regel das BAFA zuständig. Für einen förderfähigen Heizungstausch ist bei privaten Eigentümern meist die KfW-Heizungsförderung 458 maßgeblich. Bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus kommt KfW 261 infrage.
  2. Technische Unterlagen und Vertrag vorbereiten: Bei BAFA-Maßnahmen an der Gebäudehülle erstellt ein Energieeffizienz-Experte die technische Projektbeschreibung (TPB). Für KfW 458 wird eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen benötigt. Bei BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW 458 muss der für die Antragstellung erforderliche Lieferungs- oder Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthalten. Bei KfW 261 können Verträge vor dem Förderantrag unter bestimmten Voraussetzungen auch nach einem dokumentierten Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner abgeschlossen werden; alternativ ist ein Vertrag mit entsprechender Förderbedingung möglich.
  3. Antrag rechtzeitig einreichen: Der BAFA-Antrag wird mit der TPB-ID online beim BAFA gestellt. Private Eigentümer eines Einfamilienhauses beantragen KfW 458 mit der BzA-ID grundsätzlich selbst im Portal „Meine KfW“. Der Kredit 261 wird mit Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten über einen Finanzierungspartner beantragt. Die Antragstellung erfolgt jeweils vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn.
  4. Nach Zusage umsetzen und Nachweise einreichen: Nach der Förderzusage werden die Maßnahmen innerhalb der vorgesehenen Fristen durchgeführt. Anschließend sind unter anderem die geforderten technischen Nachweise und Rechnungen einzureichen. Erst nach Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses beziehungsweise die endgültige Abrechnung der Förderung.

Achtung: Die frühere Aussage, BAFA-Fördermittel könnten generell erst nach Inbetriebnahme beantragt werden, ist nicht mehr gültig. Der Antrag muss rechtzeitig vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Verwendungsnachweis eingereicht, nicht erst der Förderantrag.

Ist für die energetische Sanierung ein Energieberater erforderlich?

Ein gelisteter Energieeffizienz-Experte ist bei BAFA-Förderungen für Maßnahmen an der Gebäudehülle und für Anlagentechnik (außer Heizung) sowie für die KfW-Komplettsanierung zum Effizienzhaus (261) erforderlich. Bei der KfW-Heizungsförderung 458 kann die benötigte Bestätigung zum Antrag dagegen auch ein qualifiziertes Fachunternehmen erstellen. Den Zuschussantrag für ein Einfamilienhaus stellen Eigentümer im Programm 458 grundsätzlich selbst.

Eine Energieberatung kann sich auch unabhängig von einer formalen Pflicht lohnen: Sie hilft dabei, Maßnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen, technische Mindestanforderungen einzuhalten und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen. Geeignete Fachleute finden sich in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes.

Was sind die drei häufigsten Fehler bei der Förderung einer energetischen Sanierung?

  1. Fördermöglichkeiten nicht vorab prüfen: Wer erst nach der Sanierung recherchiert, kann Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite verpassen. Auch die technischen Mindestanforderungen müssen von Anfang an berücksichtigt werden.
  2. Zu spät beantragen oder einen ungeeigneten Vertrag schließen: Ein förderschädlicher Vorhabenbeginn vor der Antragstellung oder ein Vertrag ohne die notwendige Förderbedingung kann die Förderung ausschließen. Die genauen Programmbedingungen sollten deshalb vor der verbindlichen Beauftragung geprüft werden.
  3. Förderprogramme und Boni falsch kombinieren: Das frühere KfW-Lüftungspaket mit pauschal 10 % beziehungsweise 15 % Förderung existiert in dieser Form nicht mehr. Für förderfähige Lüftungsanlagen gilt heute grundsätzlich die BAFA-Förderung von 15 %, gegebenenfalls mit einem an neue Voraussetzungen geknüpften iSFP-Bonus. Wichtig ist außerdem das seit dem 21. Juli 2026 geltende Kombinationsverbot: Neu beantragte BEG-Einzelmaßnahmen und eine Effizienzhaus-Komplettsanierung können grundsätzlich nicht parallel gefördert werden. Das betrifft auch den Heizungstausch über KfW 458, der als Einzelmaßnahme zählt: Bei einer förderfähigen Effizienzhaus-Komplettsanierung kann der Heizungstausch als Teil der über KfW 261 finanzierten Gesamtmaßnahme berücksichtigt werden, statt dafür parallel KfW 458 zu beantragen. Zwischen solchen neuen Fördervorhaben gilt in der Regel eine Wartefrist von drei Jahren ab Einreichung des Verwendungsnachweises des zuerst geförderten Vorhabens. Für ältere Förderzusagen bestehen Übergangsregelungen.

Bei welchen Sanierungsmaßnahmen lohnt sich die Förderung besonders?

Für viele Hauseigentümer sind Maßnahmen an der Gebäudehülle interessant. Eine Dach- oder Fassadendämmung, die Dämmung der obersten Geschossdecke oder der Austausch energetisch schlechter Dachfenster können den Wärmeverlust verringern. Sind die technischen Voraussetzungen erfüllt, kommt dafür die BAFA-Grundförderung von 15 % infrage. Bei größeren Einzelmaßnahmen kann ein gültiger iSFP zusätzlich die förderfähige Kostengrenze erhöhen und den über der Schwelle liegenden Betrag mit weiteren 5 Prozentpunkten fördern.

Auch bei einer umfassenden Gebäudesanierung können die Fördermöglichkeiten erheblich sein. Für eine förderfähige Komplettsanierung zum Effizienzhaus bietet das KfW-Programm 261 einen Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Ob Einzelmaßnahmen oder eine Effizienzhaussanierung wirtschaftlich sinnvoller sind, sollte wegen der seit Juli 2026 verschärften Kombinationsregeln vor dem ersten Förderantrag entschieden werden.

Gut zu wissen bei Eigenleistung: Unter den geltenden BEG-Regeln können bei privat durchgeführten Sanierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen auch unmittelbar der energetischen Maßnahme zuzuordnende Materialkosten förderfähig sein. Die fachgerechte Ausführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen von einem Energieeffizienz-Experten oder einem entsprechend berechtigten Fachunternehmen bestätigt werden. Die eigenen Arbeitsstunden werden nicht bezuschusst. Material für selbst ausgeführte Umfeldmaßnahmen ist nicht förderfähig. Die Materialrechnungen müssen auf den Antragsteller ausgestellt sein und die vorgeschriebenen Angaben enthalten.

Verbindlich sind immer die aktuellen Programmbedingungen und technischen Mindestanforderungen. Weitere Informationen bieten das BAFA, die KfW und die Förderdatenbank des Bundes.

Redaktioneller Hinweis: Trotz größter Sorgfalt bei der Recherche und Erstellung unserer Inhalte bitten wir Sie, stets die Gegebenheiten vor Ort sowie die Hersteller-Hinweise am jeweiligen Produkt zu beachten. Wir bemühen uns, alle Informationen korrekt, vollständig und aktuell zu halten, können jedoch keine Garantie dafür übernehmen.

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