Zur Vermeidung von Schallbrücken bei der Verarbeitung von fließfähigen und standfesten Bodenausgleichs-/Spachtelmassen, Fliesenklebern sowie Parkett- und Belagsklebern.
Auf Rohbetonböden, schwimmenden Estrichen oder Estrichen auf Trennlage, Holzdielen und Spanplattenböden, alten Keramik- und Naturwerksteinböden.
Zur Vermeidung der Dreiflankenhaftung bei elastischen Randanschlussfugen.