Baugenehmigungen 2026

5 Schritte zur Carport Baugenehmigung

Der Bau eines Carports macht oft Sinn, wenn man verschiedene Fahrzeuge luftig und dennoch geschützt unterstellen möchte, aber aus optischen oder praktischen Gründen keine Garage in Erwägung zieht. Ist die Idee entstanden, stellt sich die Frage, ob dafür eine Baugenehmigung nötig ist.

Inhaltsverzeichnis Carports

Schritt 1: Landesbauordnung beachten

Ob der Carport gebaut werden darf, entscheidet die Regelung der Landesbauordnung. Dies ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Diverse Parameter, wie z. B. Wandhöhe, Grundfläche, Standort und bereits vorhandene Garagen oder überdachte Stellplätze, können ausschlaggebend sein. Die Schwellenwerte für verfahrensfreie Carports unterscheiden sich je nach Bundesland teils deutlich. Zusätzlich sind die jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen zu beachten.

Bestimmungen der einzelnen Bundesländer in Deutschland

Bundesland Eintrag der Landesbauordnung Verfahrensfrei bis Grundfläche / Wandhöhe: Besonderheit
Baden-Württemberg (BW) Art. 50 Abs. 1 LBO 30 m² / 3 m In diesem Bundesland gibt es keine Besonderheiten.
Seit dem 01.01.2022 besteht beim Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen eine Solarpflicht.
Bayern (BY) Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO 30 m² / 3 m Max. 3 m Abstand von Grundstücksgrenze, max. 9 m Länge je Grundstücksgrenze, grenznahe Bebauung max. 15 m.
Berlin (BE) § 61 BauOBln 30 m² / 3 m Bei einer Größe von mehr als 30 m² Grundfläche muss der Bauherr die Bauaufsichtsbehörde informieren.
Brandenburg (BB) § 61 der BbgBO 30 m² / 3 m Carport ist auf demselben Grundstück und zugehörig zum Wohngebäude.
Neu errichtete Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen müssen ab dem 01.06.2024 mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.
Bremen (HB) § 61 Abs. 1 Nr. 1 b BremLBO 50 m² / 3 m Die Bruttogrundfläche gilt bis zu insgesamt 50 m² je Baugrundstück; vorhandene Garagen, überdachte Stellplätze und Fahrradabstellplätze werden mitgerechnet. Außer im Außenbereich.
Hamburg (HH) Anlage zu § 61 HBauO 50 m² / 3 m Bis 50 m² je zugehörigem Hauptgebäude; die Fläche nicht überdachter Stellplätze wird angerechnet. Außer im Außenbereich. Die neue HBauO gilt für Bauanträge ab 01.01.2026.
Hessen (HE) Anlage 2 zu § 55 HBO 30 m² / 3 m In diesem Bundesland gibt es keine Besonderheiten.
Neu errichtete Parkplätze ab 50 Stellplätzen müssen seit dem 29.11.2023 mit PV-Anlagen über den Parkflächen ausgestattet werden.
Mecklenburg-Vorpommern (MV) § 61 Abs. 1 Nr. 1 b LBauO M-V 40 m² / 3 m Seit 12.06.2026 gilt für Gebäude und Gebäudeteile ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten eine Brutto-Grundfläche bis 40 m² bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m, außer im Außenbereich.
Niedersachsen (NI) Nr. 1.2 des Anhangs zu § 60 Abs. 1 NBauO 60 m² / 3 m Carports gelten als Garagen. Verfahrensfrei sind Garagen, auch mit Abstellraum, mit insgesamt nicht mehr als 60 m² Grundfläche je Baugrundstück und bis 3 m Höhe, außer im Außenbereich. Bereits vorhandene Garagen und überdachte Stellplätze werden mitgerechnet.
Nordrhein-Westfalen (NW) § 62 BauO NRW 30 m² / 3 m Weniger als 3 m beträgt, Carport Länge max. 9 m.
Seit dem 01.01.2022 gilt eine Solarpflicht für Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen.
Rheinland-Pfalz (RLP / RP) § 62 LBauO 30 m² / 3 m Bis zu 4 m Firsthöhe (bei Wänden mit Giebel).
Seit dem 01.01.2023 müssen neue, überdachte Parkflächen ab 50 Stellplätzen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.
Saarland (SL) § 61 LBO 36 m² / mittlere 3,20 m In diesem Bundesland gibt es keine Besonderheiten.
Sachsen (SN) § 61 Abs. 1 Nr. 1 b SächsBO 50 m² / 3 m Garagen einschließlich überdachter Stellplätze sind bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Grundstück und bis 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei, außer im Außenbereich.
Sachsen-Anhalt (ST) § 60 BauO LSA 50 m² / 3 m In diesem Bundesland gibt es keine Besonderheiten.
Schleswig-Holstein (SH) § 61 BauO S-H 30 m² / 3 m Mittlere Wandhöhe max. 3 m, Grenzbebauung max. 9 m und Dachneigung max. 45°.
Seit dem 01.01.2022 müssen Parkflächen mit 100 Stellplätzen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.
Thüringen (TH) § 60 ThürBO 40 m² / 3 m In diesem Bundesland gibt es keine Besonderheiten.

Verfahrensfrei bedeutet nicht vorschriftsfrei: Auch wenn kein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist, müssen die öffentlich-rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Dazu können insbesondere Abstandsflächen, Vorgaben zur Grenzbebauung, der Bebauungsplan und sonstige planungsrechtliche oder örtliche Festsetzungen gehören. Die konkrete Zulässigkeit ist daher immer für das jeweilige Grundstück und Bundesland zu prüfen.

Schritt 2: Faktoren für eine Baugenehmigung prüfen

Die Zulässigkeit eines Carports ist von weiteren Faktoren abhängig:

  • Vorgeschriebene bauliche Abstandsregelungen müssen eingehalten werden.
  • Die Höhe der Wände muss den Regelungen der Bauordnung entsprechen.
  • Vorgeschriebene Abstände zum Nachbargrundstück dürfen nicht unterschritten werden.
  • Die Brandschutzvorschriften sind zu beachten.
  • Denkmalschutz- und Umweltvorschriften sind zu berücksichtigen.

Schritt 3: Beim Bauamt Informationen einholen

Planen Sie den Bau eines Carports, ist es ähnlich wie bei einem Gartenhaus, der Terrassenüberdachung und einer Garage. Zuerst informieren Sie sich bei der zuständigen Baubehörde und prüfen die für das Grundstück geltenden Vorgaben, insbesondere Landesbauordnung, Bebauungsplan und örtliche Satzungen. Auch bei einem verfahrensfreien Vorhaben sind die öffentlich-rechtlichen Anforderungen einzuhalten. Die Regeln zum Abstand zum Nachbargrundstück und zur Grenzbebauung unterscheiden sich je nach Bundesland und Vorhaben. Eine direkte Grenzbebauung ist deshalb nicht allein deshalb zulässig, weil ein Carport offen ausgeführt ist.


Die zulässigen Maße und Längen einer Grenzbebauung unterscheiden sich nach Landesrecht und können zusätzlich durch örtliche Festsetzungen eingeschränkt sein. Eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn ersetzt weder eine erforderliche Baugenehmigung noch eine gegebenenfalls notwendige Abweichung. Lassen Sie die konkrete Situation im Zweifel von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde prüfen. Die entsprechenden Vorschriften ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung und dem Bauplanungsrecht.


Carport Baugenehmigung NRW

Die Verordnung mit Stand September 2023 gibt vor, wie groß ein Carport ohne Baugenehmigung sein darf. Zu finden ist die Bestimmung in der Bauordnung unter § 62. Falls Sie als Bauherr ein größeres Bauvorhaben planen, benötigen Sie eine Baugenehmigung, die beantragt und genehmigt werden muss. Falls Sie ein Carport ohne Genehmigung bauen, muss dies ggf. wieder abgebaut werden.

Carport Baugenehmigung Bayern

Die Bauordnung, mit Stand August 2023 beschreibt in Artikel 57, die Bedingungen für den Bau eines Carports, der genehmigungsfrei ist. Ohne Baugenehmigung darf er bis zu 50 m² groß und max. 3 m hoch sein. Sie haben größere Pläne? Beantragen Sie eine Baugenehmigung. Bauen Sie ein Carport ohne Baugenehmigung, kann es sein, dass es wieder abgebaut werden muss.

Carport Baugenehmigung Hessen

Die Bauordnung in Hessen beschreibt in Anlage 2 § 55, wie groß und hoch es maximal sein darf. Carports sind in Hessen bis zu 50 m² und 3 m Höhe genehmigungsfrei. Planen Bauherren einen größeren Carport, müssen sie eine Baugenehmigung einholen. Wird diese nicht beantragt, muss ggf. der Carport wieder abgebaut werden.


Schritt 4: Bauantrag stellen

Sollte eine Baugenehmigung nötig sein, reicht der Bauherr folgende Unterlagen ein:

    • Bauantragsformular
    • Bauzeichnung
    • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
    • Berechnung der Statik

    Das Antragsformular erhält der Bauherr beim Bauamt. Nach dem Einreichen der kompletten Dokumente brauchen Sie ein paar Wochen Geduld. Wenn Ihr Bauvorhaben genehmigt, oder sogar genehmigungsfrei ist, können Sie mit dem Bau starten.


    Schritt 5: Größe des Carports berechnen

    Wie groß Ihr Carport werden soll, hängt davon ab, was Sie unterstellen möchten. Denken Sie langfristig und planen Sie lieber etwas großzügiger als zu knapp. Bis zu einem Mittelklassewagen (Einzelcarport) genügen folgende Maße:

    Länge: 5 – 7 Meter
    Breite: 3 - 4,5 Meter
    Höhe: 2,30 – 3 Meter

    Bei einem Doppelcarport reichen die Standardmaße eines normalen Autos nicht. Beachten Sie dies, falls der Carport zwei Autos geplant ist.


    ❓ Carport ohne Baugenehmigung bauen - droht eine Strafe?

    Wenn ein Carport, größer als die zugelassene Größe und Höhe und ohne Baugenehmigung gebaut wird, ist mit einer Strafe (Bußgeld) mit bis zu 25.000 € (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) zu rechnen. Zudem muss der Carport wieder abgebaut werden.

    ☀️ Wird für Solar auf dem Carport eine Baugenehmigung benötigt?

    Solarcarports und Solaranlagen auf Carports sind eine bauliche Anlage. Aus diesem Grund sind sie nach dem öffentlichen Baurecht genehmigungspflichtig.

    Ergänzungen und weitere Informationen hierzu unter Genehmigungscheck.de.


    Redaktioneller Hinweis: Trotz größter Sorgfalt bei der Recherche und Erstellung unserer Inhalte bitten wir Sie, stets die Gegebenheiten vor Ort sowie die Hersteller-Hinweise am jeweiligen Produkt zu beachten. Wir bemühen uns, alle Informationen korrekt, vollständig und aktuell zu halten, können jedoch keine Garantie dafür übernehmen.

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