Der Bau eines Carports macht oft Sinn, wenn man verschiedene Fahrzeuge luftig und dennoch geschützt unterstellen möchte, aber aus optischen oder praktischen Gründen keine Garage in Erwägung zieht. Ist die Idee entstanden, stellt sich die Frage, ob dafür eine Baugenehmigung nötig ist.
InhaltsverzeichnisOb der Carport gebaut werden darf, entscheidet die Regelung der Landesbauordnung. Dies ist in jedem Bundesland etwas anders. Diverse Parameter, wie z. B. Wandhöhe und Grundfläche sind ausschlaggebend. Im Regelfall sind Carports im Privatbereich bis zu einer Höhe von 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis 30 qm genehmigungsfrei. Verschiedene Bundesländer erlauben auch größere Abmessungen für die überdachten Stellplätze.
Bestimmungen der einzelnen Bundesländer in Deutschland
Bundesland | Eintrag der Landesbauordnung | Genehmigungsfrei bis Grundfläche / Wandhöhe: | Besonderheit |
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Baden-Württemberg (BW) | Art. 50 Abs. 1 LBO | 30 m² / 3 m | In diesem Bundesland gibt es keine Besonderheiten. Seit dem 01.01.2022 besteht beim Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen eine Solarpflicht. |
Bayern (BY) | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO | 30 m² / 3 m | Max. 3 m Abstand von Grundstücksgrenze, max. 9 m Länge je Grundstücksgrenze, grenznahe Bebauung max. 15 m. |
Berlin (BE) | § 61 BauOBln | 30 m² / 3 m | Bei einer Größe von mehr als 30 m² Grundfläche muss der Bauherr die Bauaufsichtsbehörde informieren. |
Brandenburg (BB) | § 61 der BbgBO | 30 m² / 3 m | Carport ist auf demselben Grundstück und zugehörig zum Wohngebäude. Neu errichtete Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen müssen ab dem 01.06.2024 mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. |
Bremen (HB) | § 61 BremLBO | 30 m² / 3 m | In diesem Bundesland gibt es keine Besonderheiten. |
Hamburg (HH) | Anlage 2 zu § 60 HBauO | 30 m² / 3 m | Ggf. Sonderregelungen in einigen Regionen. |
Hessen (HE) | Anlage 2 zu § 55 HBO | 30 m² / 3 m | In diesem Bundesland gibt es keine Besonderheiten. Neu errichtete Parkplätze ab 50 Stellplätzen müssen seit dem 29.11.2023 mit PV-Anlagen über den Parkflächen ausgestattet werden. |
Mecklenburg-Vorpommern (MV) | § 61 LBauO M-V | 30 m² / 3 m | In diesem Bundesland gibt es keine Besonderheiten. |
Niedersachsen (NI) | Anhang NBauO | 30 m² / 3 m | Länge min. 5 m, 2,5 m Breite (Seitenwand 2,4 m), 3 m Abstand zwischen Straße und Carport, der Autounterstand darf nicht länger als 9 m sein, wenn er auf der Grenze oder innerhalb von 1 m Abstand dazu geplant ist. Zudem ist die Höhe auf 3 m beschränkt. Darf max. 9 m auf einer Grenze stehen. Darf max. 15 m auf allen Grenzen stehen. |
Nordrhein-Westfalen (NW) | § 62 BauO NRW | 30 m² / 3 m | Weniger als 3 m beträgt, Carport Länge max. 9 m. Seit dem 01.01.2022 gilt eine Solarpflicht für Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. |
Rheinland-Pfalz (RLP / RP) | § 62 LBauO | 30 m² / 3 m | Bis zu 4 m Firsthöhe (bei Wänden mit Giebel). Seit dem 01.01.2023 müssen neue, überdachte Parkflächen ab 50 Stellplätzen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. |
Saarland (SL) | § 61 LBO | 36 m² / mittlere 3,20 m | In diesem Bundesland gibt es keine Besonderheiten. |
Sachsen (SN) | § 61 SächsBO | 50 m² / 3 m | Genehmigungsfrei innerhalb des Privatgrundstücks, max. 5 Prozent Steigung bei Zufahrt von der Straße. |
Sachsen-Anhalt (ST) | § 60 BauO LSA | 50 m² / 3 m | In diesem Bundesland gibt es keine Besonderheiten. |
Schleswig-Holstein (SH) | § 61 BauO S-H | 30 m² / 3 m | Mittlere Wandhöhe max. 3 m, Grenzbebauung max. 9 m und Dachneigung max. 45°. Seit dem 01.01.2022 müssen Parkflächen mit 100 Stellplätzen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. |
Thüringen (TH) | § 60 ThürBO | 40 m² / 3 m | In diesem Bundesland gibt es keine Besonderheiten. |
Um Rechtssicherheit zu erhalten (individuelle Anforderung / Aktualität der Gesetzeslage), bitten wir Sie, trotz sorgfältiger Recherche von BENZ24, die jeweilige Bauordnung zu beachten.
Die Baugenehmigung ist von weiteren Faktoren abhängig:
Planen Sie den Bau eines Carports, ist es ähnlich wie bei einem Gartenhaus, der Terrassenüberdachung und einer Garage. Zuerst informieren Sie sich bei der zuständigen Baubehörde. Lassen Sie sich eingehend beraten und halten Sie die Absprachen schriftlich fest. Anschließend sollten Sie die Rechte Ihres Nachbarn nicht außer Acht lassen, auch mit ihm ist ein Gespräch sinnvoll. Damit es zu keinen Streitigkeiten kommt, gibt es auch hier Bestimmungen in puncto Abstand zum Nachbargrundstück. Wenn die Maße der 9 m Länge und die Höhe unter 3 m eingehalten werden, dürfen Carports wie auch Gartenhäuser und Garagen in Grenznähe gebaut werden. Eine direkte Grenzbebauung ist bei Carports auch denkbar, da sie keine Außenwände besitzen und rundum offen sind.
Bei freistehenden Häusern können beide Seiten des Grundstücks bebaut werden, solange diese Bauten nicht über eine Länge von 15 Metern hinausgehen. Ist der geplante Carport länger als 9 m oder höher als 3 m, so benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Nachbarn. Diese ist teilweise formlos möglich, in manchen Bundesländern müssen diese jedoch beurkundet und eingetragen werden. Die entsprechenden Vorschriften sind in der Landesbauordnung festgelegt.
Die Verordnung mit Stand September 2023 gibt vor, wie groß ein Carport ohne Baugenehmigung sein darf. Zu finden ist die Bestimmung in der Bauordnung unter § 62. Falls Sie als Bauherr ein größeres Bauvorhaben planen, benötigen Sie eine Baugenehmigung, die beantragt und genehmigt werden muss. Falls Sie ein Carport ohne Genehmigung bauen, muss dies ggf. wieder abgebaut werden.
Die Bauordnung, mit Stand August 2023 beschreibt in Artikel 57, die Bedingungen für den Bau eines Carports, der genehmigungsfrei ist. Ohne Baugenehmigung darf er bis zu 50 m² groß und max. 3 m hoch sein. Sie haben größere Pläne? Beantragen Sie eine Baugenehmigung. Bauen Sie ein Carport ohne Baugenehmigung, kann es sein, dass es wieder abgebaut werden muss.
Die Bauordnung in Hessen beschreibt in Anlage 2 § 55, wie groß und hoch es maximal sein darf. Carports sind in Hessen bis zu 50 m² und 3 m Höhe genehmigungsfrei. Planen Bauherren einen größeren Carport, müssen sie eine Baugenehmigung einholen. Wird diese nicht beantragt, muss ggf. der Carport wieder abgebaut werden.
Sollte eine Baugenehmigung nötig sein, reicht der Bauherr folgende Unterlagen ein:
Das Antragsformular erhält der Bauherr beim Bauamt. Nach dem Einreichen der kompletten Dokumente brauchen Sie ein paar Wochen Geduld. Wenn Ihr Bauvorhaben genehmigt, oder sogar genehmigungsfrei ist, können Sie mit dem Bau starten.
Wie groß Ihr Carport werden soll, hängt davon ab, was Sie unterstellen möchten. Denken Sie langfristig und planen Sie lieber etwas großzügiger als zu knapp. Bis zu einem Mittelklassewagen (Einzelcarport) genügen folgende Maße:
Länge: | 5 – 7 Meter |
Breite: | 3 - 4,5 Meter |
Höhe: | 2,30 – 3 Meter |
Bei einem Doppelcarport reichen die Standardmaße eines normalen Autos nicht. Beachten Sie dies, falls der Carport zwei Autos geplant ist.
Wenn ein Carport, größer als die zugelassene Größe und Höhe und ohne Baugenehmigung gebaut wird, ist mit einer Strafe (Bußgeld) mit bis zu 25.000 € (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) zu rechnen. Zudem muss der Carport wieder abgebaut werden.
Solarcarports und Solaranlagen auf Carports sind eine bauliche Anlage. Aus diesem Grund sind sie nach dem öffentlichen Baurecht genehmigungspflichtig.
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