Baugenehmigungen

Terrassenüberdachungen, Carport, Gartenhaus - Baugenehmigung ja oder nein?

Egal, ob Sie einen Carport, eine Terrassenüberdachung oder ein Gartenhaus planen – unter Umständen kann für jedes dieser Vorhaben eine Baugenehmigung nötig sein. Inwieweit eine solche notwendig ist, wird von den Bundesländern geregelt.

Inhaltsverzeichnis Baugenehmigung

Kein Bauvorhaben ohne genaue Planung

Bevor Sie in Erwägung ziehen, an Ihrem Haus oder im Garten neue Bauelemente wie z. B. einen Carport zu errichten, ist eine ausgeklügelte Planung zu empfehlen. Gerade kleine Bauvorhaben scheitern oft am Planungskonzept oder auch an mangelnder Kommunikation mit den Nachbarn. Da Anbauten oftmals indirekt auch die Nachbarschaft betreffen, sollte hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden.

Die Genehmigung für die Terrassenüberdachung

Terrassenüberdachungen gelten als Anbau und sind ab einer Größe über 30 Kubikmeter Umbauungsraum in den meisten Ländern genehmigungspflichtig. Besonders wichtig ist es, im Vorfeld die statischen Gegebenheiten zu eruieren, damit man beim Stellen des Bauantrags keine Schwierigkeiten bekommt, und dieser nicht gleich abgelehnt wird. Das Mauerwerk, an welches die Terrassenüberdachung angebracht werden soll, muss entsprechend tragfähig sein.

Die Baugenehmigung für den Carport

Die Landesbauordnung hat auch hier klar geregelt, ab welcher Größe der Bau eines Carports einer Genehmigung bedarf. Planen Sie einen solchen überdachten Stellplatz, so ist maßgeblich, wo genau dieser platziert werden soll. Außerdem ist es wichtig, die grundlegenden Abmessungen einzuhalten. Im Falle eines Einzelstellplatzes, der nicht größer als 30 qm und 3 m hoch ist, benötigen Sie in der Regel keine Baugenehmigung. Das Einverständnis des Nachbarn sollten Sie jedoch unbedingt schriftlich einholen.

Die Bauerlaubnis für das Gartenhaus

Auch das Gartenhaus bedarf einer Baugenehmigung, sofern es eine gewisse Größe überschreitet. Das Amt unterscheidet zwischen einer Aufstellung dessen innerorts oder außerhalb des Ortes. Außerdem gibt es eine spezielle Regelung in Kleingärten. Ausschlaggebend, für die Genehmigung ist Standort und Nutzungsabsicht. Gartenhäuser mit Nassräumen oder Kochmöglichkeiten bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung.

Überlegungen zum Bauvorhaben

Generell gilt: Im Zweifelsfall fragen! Planen Sie ein entsprechendes Objekt, so sollte die erste Adresse die zuständige Baubehörde sein. Lassen Sie sich dort eingehend beraten und notieren Sie sich die wichtigsten Punkte. Es macht Sinn, sich eine Art Checkliste mit Informationen anzulegen, die für Ihr Bauvorhaben relevant sind. Absprachen sind schriftlich zu fixieren. Wenden Sie sich zusätzlich an einen Architekten oder Bauingenieur Ihres Vertrauens, er kann Ihnen aufgrund seiner Erfahrungswerte sicherlich Tipps geben, wie Sie Ihr Bauvorhaben schnell, kostengünstig und unkompliziert genehmigt bekommen.

Eine Nachfrage bei der Behörde ist unerlässlich

Sehen Sie davon ab, Bauvorhaben auf eigene Faust ohne Genehmigungsantrag durchzuführen. Einen Antrag oder eine Anfrage sollten Sie auch dann stellen, wenn Sie meinen, keine Baugenehmigung zu brauchen. Beginnen Sie ein Bauvorhaben ohne Anfrage, und es stellt sich heraus, dass eine nötig gewesen wäre, so müssen Sie das erstellte Objekt unter Umständen wieder abreißen. Außerdem machen Sie sich durch die Nichtbeachtung der Vorschriften strafbar und ein Bußgeld kann fällig werden.

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