In jedem Bundesland gelten eigene Regeln, selten sind Bestimmungen einheitlich in der Bundesrepublik. Dadurch ist vieles nicht ganz klar. Denn wenn es um das Thema Grundsteuer geht, sind viele verunsichert. Wir helfen Ihnen, das Carport, wenn nötig richtig in die Grundsteuer einzutragen. Ganz gleich, in welchem Bundesland Sie wohnen.
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In Niedersachsen müssen Carports nicht in angegeben werden. Übersteigt die Fläche 50 m², so muss die Nutzfläche des Carports eingetragen werden.
Das Carport muss nicht in die Grundsteuer eingetragen werden.
Durch ein dreistufiges Verfahren wird die Grundsteuerbelastung errechnet. Viele Bundesländer richten sich nach diesem Berechnungsverfahren, wenn auch mit Abweichungen, jedoch nicht alle.
In der Grundsteuererklärung sind Carports und Stellplätze gleichzusetzen. Ein Carport ist räumlich nicht geschlossen, das heißt, es ist immer mindestens eine Seite offen. Wird ein Carport vermietet, muss evtl. Grundsteuer gezahlt werden. Hier ist es ratsam, sich vorab ausführlich zu informieren.
Eine Garage bietet eine Abstellmöglichkeit für Autos, Motorräder und weitere KFZ. Im Vergleich zu einem Carport besteht eine Garage aus festen Wänden, Dach und einem Garagentor. Ein Carport hingegen kann aus Aluminium, Holz oder Stahl bestehen und ist mindestens zu einer Seite hin offen.
Ein Schuppen oder ein Gartenhaus zählt zu den untergeordneten Nebengebäuden. Nebengebäude müssen nur in der Grundsteuererklärung angegeben werden, wenn folgende Punkte zutreffen:
Hierbei zählt nur die Fläche aller Nebengebäude, die als Nutzfläche eingetragen wird. Der Freibetrag beläuft sich auf bis zu 30 m². Sofern die gesamte Nutzfläche den Freibetrag von 30 m² nicht übersteigt, wird 0 m² eingetragen. Ist die Nutzfläche größer als 30 m², muss sie in die Grundsteuer eingetragen werden.
Offene Carports werden bei der Grundsteuerberechnung nicht berücksichtigt. Dies kann im Bayrischen Grundsteuergesetz nachgelesen werden.
In Niedersachsen müssen Carports und Stellplätze im Freien nicht angegeben werden. Übersteigt die Fläche 50 m², muss ein Carport mit seiner Nutzfläche in die Grundsteuer eingetragen werden.
Die Nutzfläche eines Carports muss in NRW nicht in der Grundsteuer eingetragen werden.
In den restlichen Bundesländern wie; Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, sowie Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen muss ein Carport nicht in der Grundsteuer angegeben werden.
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