EPS steht für expandiertes Polystyrol und ist seit rund einem halben Jahrhundert ein beliebtes und wirkungsvolles Dämmmaterial, das für die Wärmedämmung von Gebäuden und zum Schutz empfindlicher Waren beim Transport verwendet wird. Styropor® ist der Handelsname für EPS und ein geschützter Markenname der BASF. Durch den sehr hohen Anteil eingeschlossener Luft ergeben sich die guten Dämm- und Polsterungseigenschaften des leichten Materials.
InhaltsverzeichnisJe nachdem, ob das Styropor® zu Verpackungszwecken oder zur Dämmung verwendet wurde, muss man es entsprechend entsorgen.
EPS für Verpackungszwecke | HBCD-haltiges EPS für Dämmzwecke |
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Unbedenklich | Umweltgefährdend aufgrund des Flammschutzmittels Hexabromcyclododekan (HBCD) |
Kann über die gelbe Tonne entsorgt werden oder bei Recyclingunternehmen abgegeben und z. B. zur Gewinnung vom Ausgangsstoff Polystyrol verwendet werden. Dies gilt nur für EPS Verpackungen. EPS Dämmstoffe mit oder ohne HBCD müssen kostenpflichtig entsorgt werden. | Muss als Sondermüll entsorgt werden und in zugelassenen Anlagen verbrannt werden |
Kostenlose Entsorgung | Kostenpflichtig |
INFO: Seit Frühjahr 2016 ist HBCD als Flammschutzmittel in der EU verboten und wird nicht mehr in EPS- und XPS-Materialien verwendet. Das bedeutet, dass sich die Entsorgung von neuem EPS ohne HBCD einfacher gestaltet. Dieses kann von entsprechenden Unternehmen recycelt oder in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt werden.
Bis Ende September 2016 konnte EPS, das als Dämmstoff genutzt wurde, einfach über einen Container mit anderen Baustoffen zusammen entsorgt werden. Zum 1. Oktober 2016 ist die neue Vorschrift in Kraft getreten, die besagt, dass die Entsorger EPS als Sondermüll behandeln müssen. Da es in Deutschland allerdings nur wenige Müllverbrennungsanlagen gibt, die für die Verbrennung von HBCD-haltigen Materialien geeignet und zugelassen sind, war die Entsorgung in einigen Regionen fast unmöglich.
Am 7. Juli 2017 hat der Bundesrat einer Verordnung zugestimmt, die eine dauerhafte Lösung für die Entsorgung von HBCD-haltigen Stoffen darstellt. Dämmstoffe aus Styropor®, die das kritische Flammschutzmittel enthalten, können mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten der Verordnung wieder in geeigneten Verbrennungsanlagen entsorgt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass man die betroffenen Stoffe getrennt sammelt. Diese kann man dann an eine Entsorgungsfirma weitergegeben.
Der benötigte Übernahmeschein von der Entsorgungsfirma bescheinigt hierbei eine fachgerechte Entsorgung. Laut dem ZVDH (Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.) tritt die neue Verordnung ab 1. September 2017 in Kraft. Für Bauherren bedeutet das also, dass das ausführende Bauunternehmen den Abfall sammelt und an den Entsorger abgibt. Den Übernahmeschein erhält dann das Bauunternehmen und kann ihn bzw. eine Kopie an den Bauherr weitergeben. Dadurch können beide die fachgerechte Entsorgung nachweisen.
INFO: Es ist wichtig zu bedenken, dass es von Region zu Region unterschiedliche Regelungen geben kann. Bevor man also seine Baustoffe entsorgt, sollte man sich bei lokalen Müllentsorgungsbetrieben genauer nach den Anforderungen und Regelungen erkundigen.
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